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Die Füße tragen uns durchs Leben!

 

Unsere Füße sind das Fundament auf dem wir stehen.

Sie bilden die Basis, auf der sich unser Körper ausrichtet.

Barfuß, auf ewiger Wanderschaft, gebaut für Standfestigkeit.

 

Ein herrliches Gefühl, im warmen Sand zu laufen und das Nachgeben des Sandes zu spüren. Auf kleinen Kieseln zu laufen, die die Füße massieren, während die Wellen diese sanft umspielen - wie ein warmes und angenehmes Fußbad nach den Anstrengungen des Tages.

 

Gesunde Füße sind etwas Wunderbares

 

Ist es nicht unglaublich, wie lange uns die Füße durch unser Leben tragen?

Was sie alles verkraften: schwere Lasten, extreme Temperaturen und Verletzungen?

Sollten wir nicht dafür dankbar sein und unseren Füßen das Leben leicht und angenehm machen?

 

 

Ich helfe Ihnen sich wieder wohl zu fühlen und auf gesunden Füßen leichtfüßig durch den Alltag zu gehen!

 

Wir stellen ein!

 

Für unser Team suchen wir zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Podolog*in (m,w,d). Mehr Infos: Hier

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona Verordnung wieder in einigen Teilen geändert. Was Sie betrifft, ist die Notwendigkeit, dass ab Samstag, den 01.10.2022 in unserer Praxis eine Maske nach medizinischem Standard getragen werden muss. Es sind dementsprechend nur noch OP-Masken bw. FFP2 oder KN95 zugelassen. Das betrifft uns als medizinisches Personal, wie auch Sie als Patienten!

 

§3 Maskenpflicht

(1) Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

2. für Personal in

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  •  Tageskliniken,
  •  Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis e genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdiensten,
  • soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht,

(2) Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt

  • für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen,
  • sofern das Tragen einer medizinischen Maske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder
  • sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

 

Die komplette Rechtsverordnung finden sie unter folgenden Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Für Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unsere Praxis bleibt weiterhin für Sie geöffnet!

 
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