Podologen und medizinische Fußpfleger werden meist erst dann zu Rate gezogen, wenn ernsthafte Beschwerden vorliegen oder Ärzte ihre Patienten an sie verweisen. Aufgabe des Podologen ist die Bekämpfung der sichtbaren krankhaften Erscheinungen am Fuß. Dies umfasst auch alle Maßnahmen, die der Vorbeugung von Fußschäden dienen, insbesondere das rechtzeitige Erkennen von Fußkrankheiten.
Da in Deutschland nur Ärzte therapieren bzw. Heilbehandlungen durchführen dürfen, hat der Podologe zu entscheiden, ob medizinische Fußpflege ausreichend oder eine ärztliche Behandlung notwendig ist.
Seit in Kraft treten des Podologengesetzes am 02.01.2002 (näheres dazu unter www.deutscherpodologenverband.de ) zählt die Tätigkeit zu den medizinischen Assistenzberufen und erfordert eine zweijährige Vollzeitausbildung mit anschließendem Staatsexamen.
Bei allen Behandlungsangeboten ist die Mitarbeit des Kunden eine wichtige Voraussetzung, für eine vertrauensvolle und wirksame Therapie.